Krankenversicherung Service
Vanessa Mebus

Stiftung Warentest - Versicherungsvergleich - Versicherungsumfang

Hier nun Teil II zum Thema Stiftung Warentest.

Beim gewünschten Versicherungsumfang geht es dann für den unbedarften Verbraucher auch schon mit unklaren Angaben los. Denn hier wird u. a. abgefragt ob Arzthonorare bei stationärer Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen oder auch darüber hinaus erstattungsfähig sein sollen. Es wird also vorausgesetzt, dass der Kunde weiß was die GOÄ ist und ob der Erstattungsumfang danach gerichtet sein soll. Er weiß also z. B., dass bei Behandlungen im Ausland der Arzt nicht nach der GOÄ abrechnen wird und er weiß auch unter welchen Voraussetzungen ein Arzt in Deutschland diese Höchstsätze überschreiten darf. Denn eigentlich kann der Kunde nur mit diesem Wissen wirklich entscheiden welchen Versicherungsschutz er hier wählen möchte.

Noch verwirrender wird es aber bei den “Zusätzlichen Leistungen”. Da wäre z. B. die Frage nach Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Als Auswahlmöglichkeiten sind grundsätzlich angegeben: “unwichtig”, “wichtig” und “sehr wichtig”. Aber was heißt es denn wenn ich sage, der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland ist mir “sehr wichtig”? Werden jetzt bei der Auswahl nur noch Tarife berücksichtigt, die z. B. mehr als 6 Monate Versicherungsschutz bieten? Ich habe hier mal “sehr wichtig” angegeben und bin gespannt was bei meinem Vergleich raus kommt.

Bei “ambulanten Behandlungen” kann man zwischen den folgenden Kategorien die “Wichtigkeit” bestimmen: Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Sehhilfen, Hilfsmittel, Psychotherapie, Fahrkosten zum Arzt, Höhe der Erstattung von Arztrechnungen. Doch auch hier hat der Kunde meiner Meinung nach keine wirkliche Chance die gemachten Angaben auch tatsächlich richtig einzuschätzen.

Als Beispiel möchte ich hier die Erstattung von Hilfsmitteln nennen. Wenn hier “sehr wichtig” angegeben wird, was bedeutet dann sehr wichtig? Es ist mir “sehr wichtig”, dass Hilfsmittel generell versichert sind oder es ist mir “sehr wichtig”, dass möglichst viele Hilfsmittel versichert sind oder es ist mir “sehr wichtig” dass die “wichtigsten” Hilfsmittel versichert sind?! Die Antwort weiß wohl nur die Stiftung Warentest. Der Kunde weiß dann aber immer noch nicht worauf er bei der Erstattung von Hilfsmitteln achten muss. Wären in einem Tarif z. B. nur “orthopädische Hilfsmittel” und Heimdialysegeräte versichert ist dem Kunden vielleicht nicht unbedingt klar, dass z. B. ein Blindenstock oder auch ein Blindenführhund oder auch ein Kunstauge nicht im Versicherungsschutz enthalten ist. Gerade im Bereich der Hilfsmittel ist die versicherte Auswahl in der privaten Krankenversicherung oftmals geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Kunde benötigt also in jedem Fall fachmännische Hilfe und dies eigentlich auch schon bereits beim Ausfüllen des Formulars, ohne das Ergebnis zu kennen. Er muss sich über die einzeln abgefragten gewünschten Leistungsinhalte vorab informieren, anderen Falls hat er keine Chance ein “vernünftiges” Ergebnis zu bekommen.

Meine persönliche Auswertung werde ich dann in den nächsten Tagen kommentieren…

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