Heute komme ich dann zum letzten von mir bewerteten Punkt. (Alle anderen habe ich als unwichtig angegeben und werde diese daher auch nicht näher kommentieren.)
Die Leistungen für ambulante und stationäre Transportkosten habe als wichtig angegeben.
- Tarif NK1 der Hallesche leistet im ambulanten Bereich für “Fahrten” zum und vom nächsterreichbaren zuständigen Arzt bei Gehunfähigkeit und im Notfall für Fahrten bis zum nächsterreichbaren Arzt. (Da nach den Versicherungsbedingungen die ambulante Behandlung zunächst nur durch niedergelassene approbierte Ärzte versichert ist, ist davon auszugehen, dass die Behandlung in Krankenhausambulanzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. (Die Ärzte in Krankenhausambulanzen sind angestellt und nicht niedergelassen.))
Im stationären Bereich sind Kosten für Hin-/Rücktransport (also nicht nur “Fahrten” sondern z. B. auch der Flug im Rettungshubschrauber) zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus erstattungsfähig. (Unabhängig davon ob ein Notfall vorliegt.)
- Tarif VE2000G der uniVersa leistet im ambulanten Bereich nur für Notfalltransporte und das auch nur bis zu 2 mal je Versicherungsfall (sollte ein dritter Transport notwendig sein, muss der Versicherte ihn selbst zahlen) zum nächsterreichbaren geeigneten Behandler (Arzt oder Krankenhaus).
Im stationären Bereich sind Transporte (im Spezialfahrzeug oder Rettungshubschrauber) zum und vom nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus versichert. (Unabhängig davon ob ein Notfall vorliegt.)
- Nach der Tarifkombi KV3 + KKE der Hanse Merkur sind im ambulanten Bereich medizinisch notwendige Transporte bei Gehunfähigkeit oder bei ambulanten diagnostischen/therapeutischen Maßnahmen (z. B. Dialyse, Chemotherapie) erstattungsfähig.
Im stationären Bereich sind die Transportkosten (Krankenwagen, Rettungshubschrauber) zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus erstattungsfähig. (Unabhängig davon ob ein Notfall vorliegt.)
- Der Tarif CL S 20 der Inter leistet im ambulanten Bereich für Transporte zum und vom nächsterreichbaren Arzt bei Unfällen und bei medizinisch notwendigen Transporten bei ambulant durchgeführten diagnostischen/therapeutischen Maßnahmen (z. B. Dialyse, Chemotherapie).
Im stationären Bereich besteht Versicherungsschutz für Transporte zum und vom Krankenhaus bis zu 100 km, mindestens jedoch bis zum nächsterreicbaren geeigneten Krankenhaus. (Unabhängig davon ob ein Notfall vorliegt.)
Im stationären Bereich ist der Versicherungsschutz aller Tarife in etwa gleich. Im ambulanten Bereich gibt es hier jedoch einige Unterschiede. Während z. B. der uniVersa-Tarif “nur” für Notfalltransporte leistet, leistet der Hanse Merkur-Tarif nicht für Notfalltransporte sondern “nur” bei Gehunfähigkeit und diagnostischen/therapeutischen Maßnahmen.


