Krankenversicherung Service
Vanessa Mebus

Stiftung Warentest - Auswertung Computeranalyse - Hilfsmittel

Als sehr wichtig habe ich bei den Leistungen für ambulante Heilbehandlung Hilfsmittel und Höhe der Erstattungen von Arztrechnungen angegeben. Wollen doch mal sehen, was die einzelnen Tarife hier bieten.

Hier die tariflichen Erstattungsaussagen bezüglich der Hilfsmittel.

  • Tarif NK1 von der Hallesche sieht eine sehr umfangreiche Erstattung für Hilfsmittel vor. So sind hier generell alle lebenserhaltenden Hilfsmittel enthalten. Hierzu gehören z. B. Heimdialysegeräte und Atemmonitore. Alle anderen Hilfsmittel werden nach einer abgeschlossenen Aufzählung erstattet. Diese Aufzählung beinhaltet aber einen (derzeit) sehr umfangreichen Inhalt. So sind hier orthopädische Hilfsmittel, wie z. B. orthopädische Schuhe und Einlagen, Stützapparate und dergleichen, enthalten. Auch andere Hilfsmittel wie z. B. Krankenfahrstühle, Blindenstöcke und Kunstglieder sind hier enthalten. Neben den “klassischen” Hilfsmitteln sind hier auch andere Gerätschaften wie z. B. Reizstromgeräte und Milchpumpen enthalten. Erstattungseinschränkungen sind für die tariflich genannten Hilfsmittel nicht vorgesehen, wobei natürlich auf die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung eines Hilfsmittels geachtet werden muss. Dies gilt nicht nur für die Tarife der Hallesche, sondern für alle Tarife der PKV generell. Insgesamt hat der Tarif NK1 einen sehr umfangreichen Hilfsmittelkatalog, der somit einen sehr umfassenden Versicherungsschutz bietet.
  • Tarif VE2000G von der uniVersa bietet ebenfalls einen sehr umfassenden Versicherungsschutz für Hilfsmittel. Auch hier handelt es sich um eine abgeschlossene Aufzählung, mit Ausnahme der lebenserhaltenden Hilfsmittel. Diese sind auch erstattungsfähig, wenn sie nicht in der Aufzählung genannt sind. Während in Tarif NK1 Körperersatzstücke (wie z. B. Arm- und Beinprothesen, Kunstaugen) ebenfalls aufgezählt sind, hat der Tarif VE2000G sich nicht auf eine Aufzählung beschränkt. Hier sind alle “Körperersatzstücke” erstattungsfähig. Während bei Tarif NK1 “technische” Hilfsmittel für Blinde versichert sind, ist bei Tarif VE2000G der Blindenführhund erstattungsfähig.
  • Die Tarifkombi KV3 + KKE der Hanse Merkur bietet hier nur eine sehr begrenzte Erstattung von Hilfsmitteln an. Während die Aufzählung der nach den Tarifen NK1 und VE2000G erstattungsfähigen Hilfsmittel hier den textlichen Rahmen sprengen würde, sind nach Tarif KV3 nur (im Vergleich zu den o. g. Tarifen) wenige Hilfsmittel erstattungsfähig. Diese sind: Hörgeräte, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Was z. B. gänzlich fehlt sind Hilfsmittel für Blinde und lebenserhaltende Hilfsmittel wie z. B. Atemmonitore. Hinzu kommt, dass einige Hilfsmittel nur in “funktionaler Standardausführung” erstatttungsfähig sind. Was jedoch eine “funktionale Standardausführung” ist wird nicht definiert. Hier handelt es sich um einen für die PKV durchaus üblichen Hilfsmittelkatalog.
  • Tarif CL S 20 der Inter enthält zunächst eine Aufzählung von in der PKV “üblichen” Hilfsmitteln. Inhalte dieser Aufzählung sind z. B. Bruchbänder, Kompressionsstrümfe, Hörgeräte, Krankenfahrstühle. Neben dieser Aufzählung sind auch Körperersatzstücke erstattungsfähig. Bei einigen “großen” Hilfsmitteln, hier sind auch lebenserhaltende Hilfsmittel wie Sauerstoff- und Beatmungsgeräte enthalten, ist die Erstattung jedoch von einer vorherigen Leistungszusage des Versicherers abhängig. Bei einzelnen Hilfsmitteln ist die Erstattung auch auf einen Höchstbetrag begrenzt, so sind z. B. Krankenfahrstühle bis zu einem Betrag von 1.500,- EUR erstattungsfähig. Dieser Betrag ist unter Umständen nicht ausreichend, vor allem dann nicht wenn ein elektrischer Krankenfahrstuhl benötigt wird. Hilfsmittel für Blinde fehlen genauso wie z. B. Heimdialysegeräte.

Ähnlich wie auch beim Vergleich der einzelnen Vertragbestimmungen bei “allgemeinen Leistungen” in Bezug auf den Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland ist auch hier deutlich erkennbar, dass die einzelnen Tarife nur schwer miteinander vergleichbar sind.

Während der Versicherungsschutz in den Tarifen NK1 und VE2000G mit einigen Abstrichen noch annähernd vergleichbar ist, fällt die Tarifkombi KV3 + KKE hier völlig aus dem Rahmen. Einem Vergleich mit den den Tarifen NK1 und VE2000G hält sie keinesfalls Stand. Der Tarif CL S 20 ist vom Erstattungsumfang zwar deutlich besser aufgestellt als die Tarifkombi KV3 + KKE, von den Tarifen VE2000G und NK1 ist er jedoch weit entfernt.

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