Alles in allem lässt sich feststellen, dass mir diese für 18 EUR erstandene Analyse nicht weiterhelfen kann. Als erstes fehlt mir die Bewertung der Stiftung Warentest. Diese wurde zwar im Anschreiben erklärt, aber eine Punktzahl eines jeden Tarifs o. ä. habe ich nicht erhalten.
Die Auswahl der Tarife scheint mir auch etwas konfus. So handelt es sich bei dem Tarif CL S 20 der Inter zum Beispiel um einen sog. Hausarzttarif. Wähle ich diesen Tarif, so muss die Erstbehandlung grundsätzlich durch einen Hausarzt (oder auch Facharzt für Gynäkologie, für Augenheilkunde, für Kinderheilkunde, einen Notarzt) erfolgen. Anderenfalls vermindert sich der Erstattungssatz (im ambulanten Bereich). Ein verminderter Erstattungssatz (ambulant) gilt aufgrund des Hausarztprinzips generell für Aufenthalte im Ausland. In den “Angeboten” selbst ist kein Hinweis auf diese Einschränkungen enthalten, die in allen anderen Tarifen nicht vorliegen da es sich hier um “normale” Tarife handelt. Der Tarif CL S 20 fällt also alleine aufgrund dieser Tatsache schon völlig aus der Reihe.
Beachtet man, dass die Kriterien für den gewünschten Versicherungsumfang eine relativ große Tarifauswahl (fast aller Versicherer) übrig lässt, so sollte man meinen, dass das Hauptaugenmerk der Stiftung Warentest auf den Kundenwünschen im Bereich zusätzliche Leistungen liegt. Doch auch dies hat sich nicht bestätigt.
Eines möchte ich hier auch klar stellen: jeder einzelne mir angebotene Tarif hat seine Vor- und Nachteile, nur für meine persönliche Zuordnung von sehr wichtigen und wichtigen zusätzlichen Leistungen ist die von der Stiftung Warentest getroffene Auswahl einfach nicht zutreffend.
Betrachten wir zunächst den von mir gewünschten Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Abgesehen davon, dass die tatsächlich versicherten Zeiträume in denen der Versicherungsschutz außerhalb Europas Geltung hat doch erheblich voneinander abweichen, stellt sich hier noch ein ganz anderes Problem. Hier gehört auch die Erstattung von Arzthonoraren dazu. Denn sobald eine Bindung an die amtliche deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) besteht können hier automatisch Mehrkosten für den Versicherten entstehen, wenn auf die Anwendung der Regelungen nach der GOÄ/GOZ nicht verzichtet wird. Diese Regelungen haben im Ausland keinerlei Geltung (auch im europäischen Ausland nicht). Dies gilt ebenfalls für Erstattungsregelungen bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes. Auch hier gibt es Tarife, die eine Bindung an deutsche Regelungen zur Erstattung von Krankenhausaufenthalten vorsehen. Folglich kann es auch hier zu Mehrkosten bei Behandlungen im Ausland kommen, wenn solche Regelungen vorhanden sind.
Ich kann nicht genau sagen wie sich das Ergebnis der Stiftung Warentest zusammen setzt, da mir diese Information ja vorenthalten wurde. Aber betrachtet man alleine diesen Punkt, kann man ruhigen Gewissens behaupten, dass sich die Stiftung Warentest nicht wirklich mit dem Thema PKV auseinander gesetzt hat.
Dies ist eine gute Überleitung zum nächsten Problemfall. Die Erstattung von ärztlichen Rechnungen. Da ich hier ja ebenfalls angegeben habe, dass mir hier eine gute Leistung sehr wichtig ist, kann ich auch hier das Ergebnis nicht ganz nachvollziehen. Während Tarif NK1 der Hallesche keinerlei Bindung an die GOÄ/GOZ bei der Erstattung vorsieht, so ist bei der Tarifkombi KV3 + KKE der Hanse Merkur die Erstattung an die Höchstsätze der GOÄ/GOZ gebunden (im stationären Bereich auch darüber hinaus, allerdings nur durch einen weiteren Ergänzungstarif). Zwischen den Leistungsaussagen der einzelnen Tarife liegen also Welten!
Aus den einzelnen Berichten der letzten Tage gehen diese teilweise sehr deutlichen Leistungsunterschiede hervor. Da mich die ganze Sache doch etwas ärgert, werde ich mich die nächsten Tage schriftlich an die Stiftung Warentest wenden und erfragen wie dieses Ergebnis der Auswertung zustande kommen konnte. Mal sehen was die Stiftung Warentest dazu sagt. Vielleicht gibt es wider Erwarten doch eine plausible Erklärung dafür.


