Krankenversicherung Service
Vanessa Mebus

Stiftung Warentest - Auswertung Computeranalyse - Allgemeine Leistungen

Ich möchte nun das mir zugesandte Ergebnis etwas genauer erläutern. Da wären zunächst die Angaben unter Versicherungsumfang. Jeder Krankenversicherer wird wohl mindestens einen Tarif anbieten, der diese Anforderungen erfüllt, da diese doch eher sehr allgemein gehalten sind. Hätte ich z. B. eine Wohnung (statt einer Krankenversicherung) gesucht hätte die Abfrage hier in etwa so lauten können. Ich suche eine Wohnung in folgender Stadt, sie soll ungefähr … qm Wohnfläche bieten und … Zimmer haben.

Interessanter wird es dann bei den zusätzlichen Leistungen. Um beim Vergleich mit der Wohnungssuche zu bleiben, hier könnte dann z. B. abgefragt werden in welchem Stadtteil sich die Wohnung befinden soll, ob sie eher in einer verkehrsberuhigten Zone liegen soll, wie die Wohnung beheizt wird (Elektroheizung, Gasheizung, Ölheizung), ob ein Balkon vorhanden sein soll, welche Bodenbeläge gewünscht sind usw. Bei den zusätzlichen Leistungen geht es also um den tatsächlichen Versicherungsschutz. Die mir vorgeschlagenen Tarife möchte ich nun anhand dieser Leistungen etwas näher erläutern.

Beginnen möchte ich nun mit dem gewünschten Versicherungsschutz für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland. Hier habe ich angegeben, dass mir diese Leistungen sehr wichtig sind.

  • Im Tarif NK1 der Halleschen steht zunächst geschrieben, dass weltweiter Versicherungsschutz besteht. Dies wird aber eingeschränkt indem die Hallesche sagt, dass der weltweite Versicherungsschutz nur Geltung hat, solange der Wohnsitz nicht verlegt wurde. Für die Hallesche liegt eine Wohnsitzverlegung vor, wenn der Aufenthalt (unbeschadet evtl. Unterbrechungen) 6 Monate überschreitet. Bei der Halleschen besteht also zunächst für max. 6 (Aufenthalt) weltweiter Versicherungsschutz.
  • Nach Tarif VE2000G der uniVersa besteht für 36 Monate Aufenthalt im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz, wenn die Versicherung bereits 36 Monate bestanden hat. Anderenfalls besteht für 3 Monate Versicherungsschutz. Wird die jeweils geltende versicherte Aufenthaltsdauer überschritten, bleiben 50% der vereinbarten tariflichen Leistungen erhalten.
  • Die Tarifkombi KV3+ KKE der Hanse Merkur bietet zunächst für 2 Monate Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland. Wird hier die versicherte Aufenthaltsdauer überschritten, verringern sich die vereinbarten tariflichen Leistungen um ein Drittel.
  • Tarif CL S 20 der Inter bietet generell für vorübergehende Aufenthalte im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Was jedoch mit “vorübergehend” gemeint bleibt unklar. Ist ein Aufenthalt auch noch vorübergehend, wenn ich mich die nächsten 20 Jahre zum Arbeiten in den USA aufhalte und als Rentner vor habe nach Deutschland zurück zu kehren? Oder ist “vorübergehend” doch eher ein begrenzter Zeitraum von z. B. max. 3 Jahren?

Ich habe bei den mir vorgeschlagenen Tarifen also die Wahl zwischen einem nicht genau definierten Versicherungsschutz bis hin zu einer begrenzten Dauer von 36 Monaten. Oder ich muss mit einer erheblichen Einschränkung des tariflichen Erstattungssatzes rechnen, wenn ich die tarifliche Geltungsdauer überschreite.

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