Krankenversicherung Service
Vanessa Mebus

Stiftung Warentest - Auswertung Computeranalyse - Arzthonorare ambulant

Bei der Frage nach zusätzlichen Leistungen habe ich bei ambulanten Leistungen bei Höhe der Erstattung von Arztrechnungen sehr wichtig angegeben, wie auch bei den Hilfsmitteln.

Hier die tariflichen Leistungsinhalte.

  • Der Tarif NK1 der Hallesche sieht keinerlei Bindung an die amtliche deutsche Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte vor. Das ist besonders für Aufenthalte im Ausland wichtig, da Ärzte außerhalb Deutschlands natürlich nicht verpflichtet sind nach der deutschen GOÄ abzurechnen.
  • Der Tarif VE2000G der uniVersa sieht für ärztliche Behandlungen in Deutschland eine Bindung an die GOÄ vor. Der Arztrechnung muss also die GOÄ zugrunde liegen, die Erstattungshöhe ist aber nicht z. B. auf die Höchstsätze der GOÄ begrenzt. Außerhalb Deutschlands sind ambulante ärztliche Kosten erstattungsfähig, wenn sie den in dem jeweiligen Aufenthaltsland (-Region) geltenden gebührenrechtlichen Regelungen entsprechen. Sind solche nicht vorhanden so sind die landesüblichen Gebührenhöhen für vergleichbare Leistungen erstattungsfähig.
  • Die Tarifkombi KV3 + KKE der Hanse Merkur leistet maximal bis zu den Höchstsätzen der amtlichen deutschen GOÄ. Liegen die Gebühren über den Höchstsätzen, trägt die Mehrkosten der Versicherte. Auch hier gilt für Auslandsaufenthalte: Rechnungen von Behandlungen außerhalb Deutschlands können bei der Erstattung vom Versicherer an die deutsche GOÄ angepasst werden. Hier können für den Versicherten bei einer Behandlung außerhalb Deutschlands also Mehrkosten entstehen, da Ärzte außerhalb Deutschlands nicht nach der deutschen GOÄ abrechnen.
  • Tarif CL S 20 von der Inter sieht generell eine Bindung an die amtliche deutsche GOÄ vor. Der Arztrechnung muss also die GOÄ zugrunde liegen, die Erstattungshöhe ist aber nicht z. B. auf die Höchstsätze der GOÄ begrenzt. Hier können für den Versicherten bei einer Behandlung außerhalb Deutschlands Mehrkosten entstehen, da Ärzte außerhalb Deutschlands nicht nach der deutschen GOÄ abrechnen.

Die Erstattungsregelungen reichen also von den Höchstsätzen der GOÄ bis zu keinerlei Bindung an die GOÄ. Eine direkte Vergleichbarkeit der Tarife ist auch hier nicht wirklich gegeben.

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