Aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ: L 5 KR 151/06) geht hervor, dass Perücken zwar grundsätzlich zum Leistungsinhalt der Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Für die Erstattung dieses Hilfsmittels müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzliche Krankenkasse hatte die Erstattung einer Perücke für einen männlichen Versicherten (mit völligem Haarverlust seit Kindheit) mit der [...] [ weiterlesen ]


