Krankenversicherung Service
Vanessa Mebus

Erstattungsfähigkeit von Perücken

Aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ: L 5 KR 151/06) geht hervor, dass Perücken zwar grundsätzlich zum Leistungsinhalt der Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Für die Erstattung dieses Hilfsmittels müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die gesetzliche Krankenkasse hatte die Erstattung einer Perücke für einen männlichen Versicherten (mit völligem Haarverlust seit Kindheit) mit der Begründung abgelehnt, dass ein Anspruch nur für Kinder, Jugendliche und Frauen bestehe. Daraufhin hatte der Versicherte wegen Ungleichbehandlung geklagt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine Glatze bei Männern kein besonders auffälliger Zustand ist, da diese biologisch bedingt bei Männern häufiger auftritt. Daraus schloss das Gericht, dass die “Kopfhaare” in diesem Falle nur zum Schutz vor Sonne und Kälte dienen würden (etwa wie eine Mütze). Daher würde es sich in diesem Falle nur um einen Gebrauchsgegenstand handeln. Und diese sind vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Denn grundsätzlich, so geht es aus der Pressemitteilung hervor, soll ein Hilfsmittel zu folgenden Zwecken dienen: Es soll den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, drohenden Behinderungen vorbeugen oder Behinderungen ausgleichen. Keine Leistungspflicht besteht jedoch für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens.

Aus diesem Fall ging ebenfalls hervor, dass bei dem Versicherten mit einer psychischen Erkrankung zu rechnen ist, sollte eine Perücke nicht erstattet werden. Diese Therapiekosten wären jedoch durch die Krankenkasse erstattungsfähig. Welche Leistung aus Kassensicht nun die günstigere wäre, ist fraglich. Eine Echthaarperücke ist zwar nicht unbedingt günstig, doch die Kosten für eine Psychotherapie können ebenso in die Höhe steigen.

Auch in der privaten Krankenversicherung gilt dem Haarersatz besondere Aufmerksamkeit. Da es sich hier eigentlich um ein “kosmetisches” Hilfsmittel handelt, ist bei den meisten Tarifen die Haarersatz enthalten, die Erstattung an Zusatzbedingungen geknüpft. So kann Leistungsvoraussetzung sein, dass ein Erstattungsanspruch nur besteht, wenn der Haarersatz z. B. durch Strahlentherapie oder auch entstellende Unfallnarben o. ä. notwendig wird. Somit wäre der eingeklagte Haarersatz unter Umständen auch in der privaten Krankenversicherung nicht erstattungsfähig. Abgesehen davon, sehen nur einige wenige Tarife die Erstattung von Haarersatz vor.

Kommentare zum Blogeintrag

:-) auf den ersten Blick überrascht es mich immer wieder, welche Details unter Ersatzfragen fallen - da wäre mal eine Liste der kuriosesten Fälle interessant. Andererseits muss man natürlich zugeben, dass - wie das Urteil auch zeigt - es Fälle gibt, bei denen ein natürlicher, nachvollziehbarer Ersatzbedarf besteht.

So ists Recht (Welch ein Wortspiel). Bloß keine eindeutige Regelung treffen…

@Kai: Das war doch bis jetzt immer Ziel der “deutschen”…und das Dilema zugleich.

Ich hab mich gerade gefragt, ob die Kassen jetzt vielleicht auch Frauen eine Perücke verweigern würden, da ja dank Britney Spears und Co. eine Glatze auch bei Frauen in Mode kommen kann.

Eine eindeutige Regelung wäre auch nicht mehrdeutig ausleg- und somit auch anfechtbar. ;)

Perücken finde ich blöd. Besser wäre doch ein Kopftuch. Macht schließlich was her. :-)

Da ich jmd. mit einer Perücke kenne, weiß ich, wie unangenehm dies für solche Personen ist und auch was für Preise auf einen zukommen. Ein kleiner Beitrag von der Krankenversicherung fände ich da schon fair…

Bei Perücken ist die Erstattungsfrage recht interessant. Haarausfall kann ja auch Krankheitsbedingt sein, oder auch psychische Probleme verursachen. Auserdem gibt es auch viele Krankheiten die nicht zwingend behandelt werden müssen und mit denen jeder zum Arzt rennt, der dann auch von der Kasse bezahlt wird.
Daraus folgt doch, dass auch ein Haarersatz mitversichert sein sollte.

Also wenn ich sowas wieder höre, dann kocht es in mir! Mir fehlen bei sowas mal wieder die Worte! ich finde sowas einfahcnur abstoßend!

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